• durch seine Infrastruktur (U- und S-Bahn, Stadtautobahn, ICE-Anschluss am Südkreuz) und seine zentrale Lage einen Standortvorteil von einmaliger Bedeutung
  • Ansiedlung neuer Unternehmen und damit ein höheres Steueraufkommen (z. B. Lauder und Langhammer Konzept / A&O HOTELS & HOSTELS Holding AG)
  • Erhalt der klimatechnisch bedeutsamen grünen Freifläche von 360 Hektar
  • Erhalt des ältesten Flughafens der Welt, der für die Auszeichnung als Historisches Wahrzeichen der Ingenieurkunst in Deutschland vorgeschlagen wurde. Dem UNESCO-Welterbe-Komitee liegt ein Antrag auf Ernennung zum Weltkulturerbe vor.
  • Erhalt eines Flughafens, der Grundlage zur Rettung einer abgeschlossenen bedrohten Stadt war und durch die Luftbrücke der Westalliierten zum Symbol der Freiheit wurde.
  • Beim kommenden Bürgerentscheid können die Berlinerinnen und Berliner über die Zukunft ihres Zentralflughafens entscheiden. Es ist eine parteiübergreifende Angelegenheit aller Berliner. Die Berliner sollten sich dabei nicht von dem Getöse der Parteien instrumentalisieren lassen. Stimmen Sie deshalb für Tempelhof, stimmen Sie für Berlin!

    copyright: www.be-4-tempelhof.de

    Jeden Donnerstag Mahnwache, am Adlerkopf; Am Platz der Luftbrücke. Mit Musik und Speakers’ Corner. Beginn 17.30 Uhr. Im Anschluß der Aktiven im ROMI; Beginn: 19:00 Uhr
    >>>>Weitere Termine >>>>Weitere Termine  

    Vor dem Roten Rathaus am 08. November 2008: Trauer- und Protestzug - Wowereit wir kommen! Siehe auch Abendschau vom 08. Nov. Nachrichtenblock I
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    Neu ab 30.10.2008: Volksbegehren für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik


    Unterschriftsliste (für maximal 5 Personen) für die Zustimmung zum Volksbegehren - Amtlicher Unterschriftsbogen zum ausdrucken, unterschreiben und weiterverteilen

    Informationsblatt zum neuen Volksbegehren (Rückseite des Unterschriftsbogen)

    Liste der Auslage- und Rückgabestellen

    Das Aktionsbündnis be-4-tempelhof ruft alle Berlinerinnen und Berliner zu einem neuen Volksbegehren und nachfolgenden Volksentscheid auf.
    Der diesmal verbindliche Abstimmungstext schreibt den Denkmalschutz für den gesamten Flughafen fest, untersagt die Entwidmung und Umnutzung und strebt eine Ernennung zum Weltkulturerbe an.

    Darüberhinaus sollen die Senatsmitglieder nicht länger durch Vorstands- und Ausichtsratsmandate in Interessenkonflikte geraten. Die Bürger erhalten ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht und Information.


    Wortlaut des Volksbegehrens:
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    §1 Denkmalschutz
    Der Zentralflughafen Berlin Tempelhof steht als Denkmal von nationalem und internationalem Rang in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz. Er ist als Flughafen authentisch zu erhalten.

    §2 Weltkulturerbe
    Das Land Berlin setzt sich bei der UNESCO intensiv für eine Ernennung des Flughafens Tempelhof zum Weltkulturerbe ein.

    §3 Widmung als Flughafen, Flächennutzungsplan

    Das gesamte Gelände des Flughafens Tempelhof ist dauerhaft als Flughafen gewidmet. Der Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld wird auf den Stand FNP 1984 zurückgeführt. Eine Entwidmung oder Umnutzung ist unzulässig. Tempelhof ist insbesondere als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen zu nutzen.

    §4 Verbot der fremden Bebauung
    Auf dem Gelände sind ausschließlich flugbetriebsbezogene Bauten zulässig. Auf die Umgebung sind die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes analog anzuwenden.

    §5 Informationsfreiheit, insbesondere bei öffentlichen Unternehmen

    Jeder hat das Recht jederzeit, kostenfrei und vollständig Einblick in die Akten von Behörden und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung zu nehmen. Ausnahmen sind nur zulässig zum Schutz von Gesundheits- und Steuerdaten, sowie personenbezogenen Daten in begründetem Fall.
    Wer ohne Rechtsgrund sein Recht aus dem Informationsfreiheitsgesetz von Berlin ausübt und mit Informationen, die er aus diesem Recht erlangt, sich oder einem Dritten einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft oder dieses will (Datenhandel), begeht eine Straftat. Die Mindeststrafe beträgt sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe ist ausgeschlossen.

    §6 Verbot von Vorstands- und Aufsichtsratsposten
    Die Mitglieder des Senats dürfen keine Nebentätigkeit ausüben. Sie dürfen nicht Mitglied eines Vorstands, Aufsichts- oder Verwaltungsrates sein und kein Unternehmen führen.

    §7 Offenlegung von Einkünften

    Die Mitglieder des Senats und der Präsident des Abgeordnetenhauses haben ihre aktuellen und bis zu drei Jahre zurückliegenden Einkünfte, Unternehmensbeteiligungen, Mitgliedschaften, Vergünstigungen sowie sonstige relevante Angaben die einen Interessenkonflikt darstellen könnten, offen zu legen.

    §8 Haftung und Strafverfolgung
    Die Mitglieder des Senats haften für von ihnen verursachte Schäden. Die Regelungen zur Managerhaftung bei Kapitalgesellschaften sind analog anzuwenden. Für Ermittlungen gegen Mitglieder des Senats ist die Bundesanwaltschaft zuständig.


    Ab sofort: Neuer Bürgerentscheid im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg

    Alle wahlberechtigten Einwohner des Berliner Bezirks Tempelhof-Schöneberg können ab dem 1. Oktober 2008 erneut über das Schicksal des Flughafens Tempelhof abstimmen. Unter dem Titel "Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten - als Weltkulturerbe schützen" geht es um den authentischen Erhalt des Denkmals Tempelhof und die lanfristige Ernennung zum Weltkulturerbe. Die Nutzung soll sich schwerpunktmäßig auf eine Funktion als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen konzentrieren.

    Weitere Informationen und zur Unterschriftenliste:

    "Neuer Bürgerentscheid im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg"


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    (Januar 2008) - Be Berlin ist auch Be Tempelhof.
    Aktionsbündnis „be-4-tempelhof.de“ gegründet.
    Zu den Initiatoren gehören die Initiativen „Pro Tempelhof“, „Tempelhof soll Weltkulturerbe werden“ und die Initiative „SPD-Wähler für den Flughafen Tempelhof!


    Parteiübergreifende Aktion zur Rettung
    des Flughafens Tempelhof – dem Symbol der Freiheit

    Die Debatte um den Flughafen Tempelhof hat uns - Berliner und Berlinerinnen unterschiedlicher gesellschaftlicher und politischer Herkunft – veranlasst, die Gründe für die Offenhaltung Tempelhofs auf sachlicher Ebene darzustellen. Dieses Aktionsbündnis unterstützte damit die Initiatorin des Volksentscheids, die Interessengemeinschaft City Airport e.V. – ICAT.

    1. Das Argument - Sicherheitsrisiko
    Nach dem Ende der Luftbrücke gab es einen einzigen Flugzeugunfall mit einem Privatflugzeug. Die beiden Flugzeuginsassen haben den Unfall nicht überlebt. In den ersten acht Wochen dieses Jahres gab es in Berlin bereits elf Verkehrstote... mehr >

    2. Das Argument - Umweltbelastung
    Die Behauptung, der Flughafen sei für die Anwohner eine „riesige Lärmschleuder“ ist falsch. Messungen haben ergeben, dass beim Start eines Linienflugzeugs eine kurzfristige Lärmbelastung von 80 dB erreicht wird. Dieser Wert wird auch durch den Straßenverkehr am Tempelhofer Damm erreicht, aber hier ist er eine Dauerbelastung... mehr >

    Die behauptete Schadstoffbelastung durch Flugzeuge kann nicht mit Zahlen belegt werden. Der Digitale Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zeigt nur die Schadstoffbelastungen durch den Straßenverkehr, Hausbrand und Industrie auf. Diese Belastungen dürften um ein Vielfaches höher liegen als die des Betriebes des Flughafens Tempelhof.

    Das Flughafengelände ist die größte zusammenhängende innerstädtische Fläche. Die Freifläche Flughafen stellt erwiesenermaßen eine Frischluftschneise für Berlin da. Seine klimatische Wirkung ist von größter Bedeutung für die Innenstadt. Bedingt durch Temperaturunterschiede und der darum resultierenden Flurwinden erfolgt ein erheblicher Luftaustausch. Durch die vorgesehen Bebauung geht auch noch dieser ökologische Vorteil verloren... mehr >

    3. Das Argument Millionengrab für Steuerzahler
    Der sogenannte Konsensbeschluss aus dem Jahre 1996 sah den Bau und die private Finanzierung eines neuen Single-Airports BBI vor. Er stand darüber hinaus unter der Prämisse der damals geplanten Länderfusion Berlin/Brandenburg.Die Einnahmen aus dem Flugbetrieb der Berliner Flughäfen Tempelhof und Tegel werden von der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) in voller Höhe an die Flughafengesellschaft Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) für den Bau von BBI Schönefeld geleitet. Dass die Einnahmen von Tempelhof immer geringer geworden sind, liegt an der gewollten Politik des Berliner Senates und der Berliner Flughafengesellschaft.... mehr >

    4. Das Argument Tempelhof gefährdet BBI Schönefeld
    Dieses Argument stützt sich auf den „Konsensbeschluss vom 28.Mai 1996“. Hierin heißt es: „Gemeinsame Empfehlung des Bundsministers für Verkehr, Matthias Wissmann, des Regierenden Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Manfred Stolpe zum Flughafen Konzept Berlin/Brandenburg....“
    Diese drei Beteiligten waren die Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafenholding GmbH (BBF). Und unter Punkt 2.) heißt es u.a.: „Von den Gesellschaftern der BBF wird die Privatisierung der BBF vorbereitet. Hierzu ist das Konzept der Privatisierung zu entwickeln.“
    Und unter Punkt 3.) : „Qualifizierte Ertüchtigung von Schönefeld als Single-Standort unter Beteiligung privater Investoren...“
    Die gesamte Planung war also auf die Beteiligung von Investoren abgestellt. Daher sollen – um die Attraktivität des „Single-Standorts“ nicht zu gefährden, die Berliner Flughäfen Tempelhof und Tegel geschlossen werden. Diese Planungsgrundlage gibt es nicht mehr, weil es keine privaten Investoren gibt! Damit ist die Notwendigkeit für die Schließung der Berliner Flughäfen entfallen.... mehr >

    5. Das Argument - Tempelhof ist überflüssig
    Schon heute ist klar, dass BBI bei seiner Inbetriebnahme im Jahr 2012 zu klein sein wird. Auch mittelfristig ist von Kapazitätsengpässen auszugehen. Tempelhof entlastet die großen Flughäfen genau bei den Verkehrsarten, die dort zu Engpässen führen: kleine und mittlere Flugzeuge. Brandenburg baut derzeit sechs kleine Flughäfen massiv aus.Keiner dieser Flugplätze aber hat die Kapazität sowie die einmalige Infrastruktur von Tempelhof.
    Warum soll ein Berlin-Tourist nach Schönhagen oder Strausberg fahren, um dort den Großen Berlin-Rundflug zu buchen?... mehr >

    6. Das Argument - Die Wirtschaft fordert BBI und Tempelhof
    Die Berliner Wirtschaft, vertreten durch die Handwerkskammer (HK) und der Industrie- und Handelskammer (IHK), wollen den Großflughafen BBI und Tempelhof! Beide Wirtschaftsverbände fordern die Offenhaltung Tempelhofs als wichtigen Faktor für Wachstum und Beschäftigung in Berlin. Beide Verbände weisen auf das Kapazitätsproblem von BBI hin. Tempelhof könnte durchaus wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden. Wenn der Senat Investoren abweist und Geschäftsreisende als „Bonzen“ und „Steuerflüchtlinge“ bezeichnet, verprellt er nicht nur Interessenten - auch der Steuerzahler kann diese Haltung nicht verstehen... mehr >

    7. Das Argument - „Ewiggestrige/ Rosinenbombergeneration“
    Tempelhof ist der älteste Verkehrsflughafen der Welt mit großer geschichtlicher Vergangenheit u. a. die Berliner Luftbrücke. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Mit der Schließung des Flughafens droht der Anlage Verwahrlosung und Verfall. Dafür gibt es in Berlin ausreichend Beispiele. Deshalb ist der ideale und wirkungsvollste Denkmalschutz die Beibehaltung der ursprünglichen Nutzung. Der Flughafen Tempelhof gehört zu dieser Stadt wie das Brandenburger Tor, die Glienicker Brücke oder das Reichstagsgebäude!... mehr >

    Tempelhof bietet Berlin...

    • Erhalt und Schaffung neuer Berliner Arbeitsplätze


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