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Achtung - Achtung - Achtung

Zur Modemesse Bread and Butter findet am Dienstag, den 30. Juni um 20:00 Uhr eine Eröffnungsveranstaltung in der Columbiahalle statt. In den Folgetagen beginnt ab Mittwoch die Messe Bread and Butter. Die Öffnungszeiten sind von 10:00 bis 18:00 Uhr.

Das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de wird zu allen Tagen Protestveranstaltungen anmelden; diese finden am Dienstag von 18:00 bis 20:00 Uhr an Folgetagen von 10:00 bis 13:00 Uhr statt

NEWS:   Bread & Butter frisst sich durch den Flughafen Tempelhof. Karl-Heinz Müller hat mit seiner umstrittenen Modemesse BREAD & BUTTER die Kontrolle des Flughafens Tempelhof übernommen. Inzwischen werden sogar die Ein- und Ausgänge auch für den öffentlichen Zugang zum Gebäude von Bread&Butter-eigenen Sicherheitskräften bewacht und kontrolliert. Auch Mieter müssen die Kontrollstellen vor Ort passieren. >> Lesen Sie mehr


Änderungen beim Flächennutzungsplan (Flughafen Tempelhof)

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt dazu folgendes mit:

Bereits seit 1994 stellt der Berliner Flächennutzungsplan (FNP) für den seit Herbst 2008 geschlossenen innerstädtischen Flughafen Tempelhof als gesamtstädtische Planungsziele eine Bau- und Freiflächenentwicklung dar. Herausragende Aufgabe für die Berliner Stadtplanung ist die Integration des über 360 Hektar großen Tempelhofer Feldes in sein städtisches Umfeld. Die Entwicklung eines Areals dieser Dimension, mitten im Zentrum der Hauptstadt, eröffnet außerordentliche Chancen für eine zukunftsfähige, nachhaltige und lebendige Stadt.

Die Darstellungen des FNP werden entsprechend dem Konzept "Zukunft Tempelhofer Feld" und dem kürzlich abgeschlossenen städtebaulichen- landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb "Columbia-/Lilienthal-Quartier" aktualisiert. Mit der Änderung des FNP werden diese Planungsziele in die Plansprache der gesamtstädtischen vorbereitenden Bauleitplanung umgesetzt und die formellen gesetzlichen Beteiligungsprozesse durchgeführt. Nach Auswertung der Beteilungsverfahren wird das Änderungsverfahren durch eine Beschlussfassung von Senat und Abgeordnetenhaus abgeschlossen. Parallel zum FNP wird zudem das Berliner Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm geändert. Die Öffentliche Auslegung der FNP- und LaPro-Änderungen erfolgt vom 15.06. bis 16.07.2009.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (erste Phase der Beteiligung) wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigten Änderungen des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sie können bereits in dieser frühen Phase eigene Vorschläge/ Stellungnahmen vorbringen, die in die Überarbeitung der Planungen einfließen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen können dann bei der nachfolgenden öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden (bei vereinfachten Verfahren entfällt der Umweltbericht).

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung) liegen die Entwürfe der FNP-Änderungen einschl. Begründungen und Umweltberichten sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Wenn Sie sich beteiligen möchten, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Stellungnahme(n) nur unter vollständiger Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse berücksichtigen können. Ferner benötigen wir einen eindeutigen Bezug auf die betreffende Änderung. Geben Sie dazu bitte die Nummer der Änderung an

Wir rufen alle Freunde des Flughafens Tempelhof auf, diesen Änderungen zu widersprechen.

Wir stellen hierzu zum Download (rechte Maustaste drücken "Ziel speichern unter" anwählen) zur Verfügung:

Tempelhofer Feld FNP-Änderung

Stand: 15.06.2009 / Entwurf (der Senatsverwaltung) / Öffentliche Auslegung >>oder online: FNP-Änderung (grafische Darstellung)

Wichtig: Die Änderungen sind in zwei Bereiche geteilt. In Gemischte Baufläche M2 und Wohnbaufläche W2. Für beide Bereiche müssen getrennt Vorschläge bzw. Stellungnahmen eingereicht werden.

Hier können Sie unsere Vorlage, die alle Angaben für Änderungsvorschläge beinhalten auf ihren Rechner laden.  Passen Sie die Vorlage auf ihre Wünsche/Erfordernisse an und schicken sie Ihr personalisiertes Schreiben an die:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
FNP-Änderung: Tempelhofer Feld
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin


Hier liegen die FNP-Änderungsblätter zur Einsicht und Stellungnahme aus:

Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
(bei Gesprächsbedarf bitten wir um Terminvereinbarung)

Informationen erhalten Sie auch zu den üblichen Dienststunden in den
Bezirksämtern (Stadtplanungsamt / Fachbereich Stadtplanung)

Sie können uns Ihre Stellungnahme online schicken oder ein Formblatt ausdrucken und direkt bei uns oder in den bezirklichen Stadtplanungsämtern abgeben oder an die folgende Anschrift senden:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
I B 1
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin-Mitte

_____________________________________________________

In den Fußstapfen Neros zum Bürgerentscheid in Tempelhof
"Ich werd ganz Berlin wieder neu aufbauen, schöner und prächtiger als je zuvor..."

Mit dem Bild eines brennenden Berlins und weiteren Plakatmotiven wirbt das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de für den von ihm initiierten Bürgerentscheid zum Flughafen Tempelhof am 7. Juni (Tag der Europawahl).
Weitere Motive sind der durch Schließung entstandene Schuldenberg von über 610 Mio Euro und der Multijobber-Bürgermeister Klaus Wowereit.

Motive downloaden, ausdrucken, verteilen und/oder aushängen!!

Download Motiv 1 [673 KB]   Download Motiv 2 [129 KB]   Download Motiv 3 [263 KB]  

Für alle Einwohner des Berliner Bezirks Tempelhof-Schöneberg, ab 16 Jahren:

Bürgerbegehren erfolgreich - Bürgerentscheid am 7. Juni 2009 (Europawahl)

Bitte gehen Sie als Einwohner des Bezirks zur Wahl, stimmen Sie mit Ja!

Das Bürgerbegehren mit dem Titel "Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten - als Weltkulturerbe schützen" wurde erfolgreich beendet. Beim Wahlleiter wurden insgesamt 10.417 Unterschriften abgegebenen - davon wurden insgesamt 7.733 Stimmen als gültig bestätigt. Da die Bezirksverordnetenversammlung die Ziele des Bürgerbegehrens zurückgewiesen hat, wird es nun am 7. Juni 2009 (Tag der Europawahl) zum ersten Bürgerentscheid in Bezirk Tempelhof-Schöneberg kommen.

Ziel des Bürgerbegehrens ist der authentische Erhalt des Flughafens Tempelhof in seiner Gesamtheit, eine Erweiterung des Denkmalschutzes auf die Gesamtanlage und eine zukünftige Ernennung zum UNESCO Weltkulturerbe.

Ziel ist ausdrücklich nicht die Nutzung als Verkehrsflughafen, wie beim ICAT-Volksentscheid im Jahr 2008. Wir streben eine Nutzung an, die der geschichtlichen Bedeutung des Ortes gerecht wird und ihn für die Zukunft in seiner in 85 Jahren gewachsenen Form bewahrt. Die vorgeschlagene Nutzung als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen bietet eine wirtschaftliche Basis, die mit Unternehmen und Ausbildungsbetrieben aus der Luftfahrtbranche und den lange geplanten Museen einen einzigartigen Ort der Luftfahrtgeschichte schaffen sollen - ohne den Steuerzahler einen Cent zu kosten.

Vor allem die Senatspläne zur Bebauung müssen nach unserer Meinung unbedingt verhindert werden. Es gibt weder einen Bedarf für zusätzliche Wohn- und Gewerbegebiete in Tempelhof, noch sind die Pläne des Senats wirtschaftlich sinnvoll. Sie zerstören eine für das Stadtklima äußerst wichtige Freifläche, die zudem noch zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten beherbergt. Einziger Gewinner bei den Plänen wird die Immobilienspekulation sein. Schon jetzt zeigt der Mistspiegel rund um das Gelände deutlich steigende Mieten.

Für einen Erfolg muß beim Bürgerentscheid muß die Mehrheit der Wähler im Bezirks mit JA für den Vorschlag stimmen und die Wahlbeteiligung bei mindestens 15% liegen. Auch EU Bürger können an der Abstimmung teilnehmen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Wer zur Abstimmung am 7. Juni verhindert ist, kann ab dem 29. April Briefwahl beantragen (Antrag unten) oder auch schon vorzeitig im Bürgeramt abstimmen gehen.

Wortlaut des Abstimmungstextes

Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten - als Weltkulturerbe schützen

  1. Der Zentralflughafen Berlin-Tempelhof ist ein Denkmal von nationalem und internationalem Rang und als solches dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Der bestehende Denkmalschutz für die Gesamtanlage (Gebäude und Vorfeld) ist ohne Einschränkung beizubehalten und darüber hinaus durch das Landesdenkmalamt auf Freiflächen, Roll und Startbahnen mit Schutzstreifen sowie Betriebsflächen auszudehnen. Die Erweiterung des Denkmalschutzes rechtfertigt sich aufgrund der herausragenden geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung des Objekts (gemäß § 2 Abs. 2 und 3 DSchG Bln) und insbesondere der Nutzung als Flughafen. Die Ernennung zum Weltkulturerbe ist intensiv zu betreiben. Eigentümer, Betreiber und Öffentliche Hand sind gemeinsam zum Erhalt zu verpflichten.
  2. Das Bezirksamt soll sich beim Landesdenkmalamt für die Erweiterung des Denkmalschutzes und bei Senat und Bundesregierung für eine zukünftig schwerpunktmäßige Nutzung als Regierungs-, Rettungs-, und Ausweichflughafen einzusetzen.
  3. Der Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld soll auf den Stand von 1984 zurückgeführt werden. In jedem zukünftigen Bebauungsplan soll die flugbetriebsfremde Bebauung sowie die Umnutzung untersagt und die bestehenden Bauschutzbereiche analog §12 ff. LuftVG weiterhin freigehalten werden.

Weitere Infos:

 

Treffen der Aktiven im ROMI.
Dudenstrasse 2 / Ecke Mehringdamm; 10965 Berlin

Jeden Donnerstag, Beginn: 19:00 Uhr

Aktuelle Pressemeldungen über den Flughafen Tempelhof im Blog www.wowereilusconi.de
Blender, Bauernfänger, Täuscher, Trickser & Das Thema Tempelhof -
(http://wowereilusconi.de/)

 

Achtung! Unterschriftensammlung für Zustimmung des Volksbegehren für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik ist abgeschlossen.

Am 29. 04. 2009 wurden über 24.500 Stimmen bei der Senatverwaltung für Inneres und Sport eingereicht!

Der Flughafen Tempelhof muss für Berlin und Deutschland erhalten bleiben.

Trotz des verfehlten Quorums war der Volksentscheid der ICAT ein toller Erfolg, denn ca. 530.000 Bürger dieser Stadt haben dem Erhalt des Flughafens zugestimmt. Der Senat hat in keinster Weise auf dieses Votum regiert - was für eine armselige Politik!
Am 30.10.2008 wurde nun unser Traditionsflughafen geschlossen. Die weiteren Pläne des Senats werden zunehmend bekannt - der Flughafen Tempelhof soll mit aller Konsequenz unwiederbringlich "zerstört" werden! Denn wer flugtechnische Anlagen rückbaut, Freiflächen bebaut und den Flughafen entwidmet, der tut im Ergebnis nichts anderes! Dies hat dieser bedeutende Ort nicht verdient - mit dieser Einschätzung wissen wir uns mit dem überwiegenden Teil aus Bevölkerung und Wirtschaft einig - und genau das hat unser Aktionsbündnis legitimiert, zeitgleich mit der Schließung des Flughafens am 30.10. 2008 ein neues Volksbegehren zu starten - jetzt brauchen wir die aktive Unterstützung aller Flughafen-Befürworter!

Das Aktionsbündnis be-4-tempelhof ruft alle Berlinerinnen und Berliner zu einem neuen Volksbegehren und nachfolgenden Volksentscheid auf.
Der diesmal verbindliche Abstimmungstext schreibt den Denkmalschutz für den gesamten Flughafen fest, untersagt die Entwidmung und Umnutzung und strebt eine Ernennung zum Weltkulturerbe an.

Darüberhinaus sollen die Senatsmitglieder nicht länger durch Vorstands- und Ausichtsratsmandate in Interessenkonflikte geraten. Die Bürger erhalten ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht und Information.

Wortlaut des Volksbegehrens:
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§1 Denkmalschutz
Der Zentralflughafen Berlin Tempelhof steht als Denkmal von nationalem und internationalem Rang in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz. Er ist als Flughafen authentisch zu erhalten.

§2 Weltkulturerbe
Das Land Berlin setzt sich bei der UNESCO intensiv für eine Ernennung des Flughafens Tempelhof zum Weltkulturerbe ein.

§3 Widmung als Flughafen, Flächennutzungsplan

Das gesamte Gelände des Flughafens Tempelhof ist dauerhaft als Flughafen gewidmet. Der Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld wird auf den Stand FNP 1984 zurückgeführt. Eine Entwidmung oder Umnutzung ist unzulässig. Tempelhof ist insbesondere als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen zu nutzen.

§4 Verbot der fremden Bebauung
Auf dem Gelände sind ausschließlich flugbetriebsbezogene Bauten zulässig. Auf die Umgebung sind die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes analog anzuwenden.

§5 Informationsfreiheit, insbesondere bei öffentlichen Unternehmen

Jeder hat das Recht jederzeit, kostenfrei und vollständig Einblick in die Akten von Behörden und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung zu nehmen. Ausnahmen sind nur zulässig zum Schutz von Gesundheits- und Steuerdaten, sowie personenbezogenen Daten in begründetem Fall.
Wer ohne Rechtsgrund sein Recht aus dem Informationsfreiheitsgesetz von Berlin ausübt und mit Informationen, die er aus diesem Recht erlangt, sich oder einem Dritten einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft oder dieses will (Datenhandel), begeht eine Straftat. Die Mindeststrafe beträgt sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe ist ausgeschlossen.

§6 Verbot von Vorstands- und Aufsichtsratsposten
Die Mitglieder des Senats dürfen keine Nebentätigkeit ausüben. Sie dürfen nicht Mitglied eines Vorstands, Aufsichts- oder Verwaltungsrates sein und kein Unternehmen führen.

§7 Offenlegung von Einkünften

Die Mitglieder des Senats und der Präsident des Abgeordnetenhauses haben ihre aktuellen und bis zu drei Jahre zurückliegenden Einkünfte, Unternehmensbeteiligungen, Mitgliedschaften, Vergünstigungen sowie sonstige relevante Angaben die einen Interessenkonflikt darstellen könnten, offen zu legen.

§8 Haftung und Strafverfolgung
Die Mitglieder des Senats haften für von ihnen verursachte Schäden. Die Regelungen zur Managerhaftung bei Kapitalgesellschaften sind analog anzuwenden. Für Ermittlungen gegen Mitglieder des Senats ist die Bundesanwaltschaft zuständig.

Ab sofort: Neuer Bürgerentscheid im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Alle wahlberechtigten Einwohner des Berliner Bezirks Tempelhof-Schöneberg können ab dem 1. Oktober 2008 erneut über das Schicksal des Flughafens Tempelhof abstimmen. Unter dem Titel "Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten - als Weltkulturerbe schützen" geht es um den authentischen Erhalt des Denkmals Tempelhof und die lanfristige Ernennung zum Weltkulturerbe. Die Nutzung soll sich schwerpunktmäßig auf eine Funktion als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen konzentrieren.

Weitere Informationen und zur Unterschriftenliste:

"Neuer Bürgerentscheid im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg"

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(Januar 2008) - Be Berlin ist auch Be Tempelhof.
Aktionsbündnis „be-4-tempelhof.de“ gegründet.
Zu den Initiatoren gehören die Initiativen „Pro Tempelhof“, „Tempelhof soll Weltkulturerbe werden“ und die Initiative „SPD-Wähler für den Flughafen Tempelhof!


Parteiübergreifende Aktion zur Rettung
des Flughafens Tempelhof – dem Symbol der Freiheit

Die Debatte um den Flughafen Tempelhof hat uns - Berliner und Berlinerinnen unterschiedlicher gesellschaftlicher und politischer Herkunft – veranlasst, die Gründe für die Offenhaltung Tempelhofs auf sachlicher Ebene darzustellen. Dieses Aktionsbündnis unterstützte damit die Initiatorin des Volksentscheids, die Interessengemeinschaft City Airport e.V. – ICAT.

1. Das Argument - Sicherheitsrisiko
Nach dem Ende der Luftbrücke gab es einen einzigen Flugzeugunfall mit einem Privatflugzeug. Die beiden Flugzeuginsassen haben den Unfall nicht überlebt. In den ersten acht Wochen dieses Jahres gab es in Berlin bereits elf Verkehrstote... mehr >

2. Das Argument - Umweltbelastung
Die Behauptung, der Flughafen sei für die Anwohner eine „riesige Lärmschleuder“ ist falsch. Messungen haben ergeben, dass beim Start eines Linienflugzeugs eine kurzfristige Lärmbelastung von 80 dB erreicht wird. Dieser Wert wird auch durch den Straßenverkehr am Tempelhofer Damm erreicht, aber hier ist er eine Dauerbelastung... mehr >

Die behauptete Schadstoffbelastung durch Flugzeuge kann nicht mit Zahlen belegt werden. Der Digitale Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zeigt nur die Schadstoffbelastungen durch den Straßenverkehr, Hausbrand und Industrie auf. Diese Belastungen dürften um ein Vielfaches höher liegen als die des Betriebes des Flughafens Tempelhof.

Das Flughafengelände ist die größte zusammenhängende innerstädtische Fläche. Die Freifläche Flughafen stellt erwiesenermaßen eine Frischluftschneise für Berlin da. Seine klimatische Wirkung ist von größter Bedeutung für die Innenstadt. Bedingt durch Temperaturunterschiede und der darum resultierenden Flurwinden erfolgt ein erheblicher Luftaustausch. Durch die vorgesehen Bebauung geht auch noch dieser ökologische Vorteil verloren... mehr >

3. Das Argument Millionengrab für Steuerzahler
Der sogenannte Konsensbeschluss aus dem Jahre 1996 sah den Bau und die private Finanzierung eines neuen Single-Airports BBI vor. Er stand darüber hinaus unter der Prämisse der damals geplanten Länderfusion Berlin/Brandenburg.Die Einnahmen aus dem Flugbetrieb der Berliner Flughäfen Tempelhof und Tegel werden von der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) in voller Höhe an die Flughafengesellschaft Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) für den Bau von BBI Schönefeld geleitet. Dass die Einnahmen von Tempelhof immer geringer geworden sind, liegt an der gewollten Politik des Berliner Senates und der Berliner Flughafengesellschaft.... mehr >

4. Das Argument Tempelhof gefährdet BBI Schönefeld
Dieses Argument stützt sich auf den „Konsensbeschluss vom 28.Mai 1996“. Hierin heißt es: „Gemeinsame Empfehlung des Bundsministers für Verkehr, Matthias Wissmann, des Regierenden Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Manfred Stolpe zum Flughafen Konzept Berlin/Brandenburg....“
Diese drei Beteiligten waren die Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafenholding GmbH (BBF). Und unter Punkt 2.) heißt es u.a.: „Von den Gesellschaftern der BBF wird die Privatisierung der BBF vorbereitet. Hierzu ist das Konzept der Privatisierung zu entwickeln.“
Und unter Punkt 3.) : „Qualifizierte Ertüchtigung von Schönefeld als Single-Standort unter Beteiligung privater Investoren...“
Die gesamte Planung war also auf die Beteiligung von Investoren abgestellt. Daher sollen – um die Attraktivität des „Single-Standorts“ nicht zu gefährden, die Berliner Flughäfen Tempelhof und Tegel geschlossen werden. Diese Planungsgrundlage gibt es nicht mehr, weil es keine privaten Investoren gibt! Damit ist die Notwendigkeit für die Schließung der Berliner Flughäfen entfallen.... mehr >

5. Das Argument - Tempelhof ist überflüssig
Schon heute ist klar, dass BBI bei seiner Inbetriebnahme im Jahr 2012 zu klein sein wird. Auch mittelfristig ist von Kapazitätsengpässen auszugehen. Tempelhof entlastet die großen Flughäfen genau bei den Verkehrsarten, die dort zu Engpässen führen: kleine und mittlere Flugzeuge. Brandenburg baut derzeit sechs kleine Flughäfen massiv aus.Keiner dieser Flugplätze aber hat die Kapazität sowie die einmalige Infrastruktur von Tempelhof.
Warum soll ein Berlin-Tourist nach Schönhagen oder Strausberg fahren, um dort den Großen Berlin-Rundflug zu buchen?... mehr >

6. Das Argument - Die Wirtschaft fordert BBI und Tempelhof
Die Berliner Wirtschaft, vertreten durch die Handwerkskammer (HK) und der Industrie- und Handelskammer (IHK), wollen den Großflughafen BBI und Tempelhof! Beide Wirtschaftsverbände fordern die Offenhaltung Tempelhofs als wichtigen Faktor für Wachstum und Beschäftigung in Berlin. Beide Verbände weisen auf das Kapazitätsproblem von BBI hin. Tempelhof könnte durchaus wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden. Wenn der Senat Investoren abweist und Geschäftsreisende als „Bonzen“ und „Steuerflüchtlinge“ bezeichnet, verprellt er nicht nur Interessenten - auch der Steuerzahler kann diese Haltung nicht verstehen... mehr >

7. Das Argument - „Ewiggestrige/ Rosinenbombergeneration“
Tempelhof ist der älteste Verkehrsflughafen der Welt mit großer geschichtlicher Vergangenheit u. a. die Berliner Luftbrücke. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Mit der Schließung des Flughafens droht der Anlage Verwahrlosung und Verfall. Dafür gibt es in Berlin ausreichend Beispiele. Deshalb ist der ideale und wirkungsvollste Denkmalschutz die Beibehaltung der ursprünglichen Nutzung. Der Flughafen Tempelhof gehört zu dieser Stadt wie das Brandenburger Tor, die Glienicker Brücke oder das Reichstagsgebäude!... mehr >

Tempelhof bietet Berlin...

Beim kommenden Bürgerentscheid können die Berlinerinnen und Berliner über die Zukunft ihres Zentralflughafens entscheiden. Es ist eine parteiübergreifende Angelegenheit aller Berliner. Die Berliner sollten sich dabei nicht von dem Getöse der Parteien instrumentalisieren lassen. Stimmen Sie deshalb für Tempelhof, stimmen Sie für Berlin!

copyright: www.be-4-tempelhof.de

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