| Jeden Donnerstag Mahnwache, am Adlerkopf; Am Platz der Luftbrücke. Mit Musik und Speakers’ Corner |
| Am kommenden Samstag, den 22. Nov. findet ein Protestmarsch gegen Schließung des Flughafens statt. Beginn 15:00 Uhr - Start: Platz der Luftbrücke; Ziel: Rathaus Tempelhof (weitere Termine hier) |
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Vor dem Roten Rathaus am 08. November 2008: Trauer- und Protestzug - Wowereit wir kommen!
Siehe auch Abendschau vom 08. Nov. Nachrichtenblock I
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Neu ab 30.10.2008: Volksbegehren für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik
Das Aktionsbündnis be-4-tempelhof ruft alle Berlinerinnen und Berliner zu einem neuen Volksbegehren und nachfolgenden Volksentscheid auf.
Der diesmal verbindliche Abstimmungstext schreibt den Denkmalschutz für den gesamten Flughafen fest, untersagt die Entwidmung und Umnutzung und strebt eine Ernennung zum Weltkulturerbe an.
Darüberhinaus sollen die Senatsmitglieder nicht länger durch Vorstands- und Ausichtsratsmandate in Interessenkonflikte geraten. Die Bürger erhalten ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht und Information.
Wortlaut des Volksbegehrens:
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§1 Denkmalschutz
Der Zentralflughafen Berlin Tempelhof steht als Denkmal von nationalem und internationalem Rang in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz. Er ist als Flughafen authentisch zu erhalten.
§2 Weltkulturerbe
Das Land Berlin setzt sich bei der UNESCO intensiv für eine Ernennung des Flughafens Tempelhof zum Weltkulturerbe ein.
§3 Widmung als Flughafen, Flächennutzungsplan
Das gesamte Gelände des Flughafens Tempelhof ist dauerhaft als Flughafen gewidmet. Der Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld wird auf den Stand FNP 1984 zurückgeführt. Eine Entwidmung oder Umnutzung ist unzulässig. Tempelhof ist insbesondere als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen zu nutzen.
§4 Verbot der fremden Bebauung
Auf dem Gelände sind ausschließlich flugbetriebsbezogene Bauten zulässig. Auf die Umgebung sind die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes analog anzuwenden.
§5 Informationsfreiheit, insbesondere bei öffentlichen Unternehmen
Jeder hat das Recht jederzeit, kostenfrei und vollständig Einblick in die Akten von Behörden und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung zu nehmen. Ausnahmen sind nur zulässig zum Schutz von Gesundheits- und Steuerdaten, sowie personenbezogenen Daten in begründetem Fall.
Wer ohne Rechtsgrund sein Recht aus dem Informationsfreiheitsgesetz von Berlin ausübt und mit Informationen, die er aus diesem Recht erlangt, sich oder einem Dritten einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft oder dieses will (Datenhandel), begeht eine Straftat. Die Mindeststrafe beträgt sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe ist ausgeschlossen.
§6 Verbot von Vorstands- und Aufsichtsratsposten
Die Mitglieder des Senats dürfen keine Nebentätigkeit ausüben. Sie dürfen nicht Mitglied eines Vorstands, Aufsichts- oder Verwaltungsrates sein und kein Unternehmen führen.
§7 Offenlegung von Einkünften
Die Mitglieder des Senats und der Präsident des Abgeordnetenhauses haben ihre aktuellen und bis zu drei Jahre zurückliegenden Einkünfte, Unternehmensbeteiligungen, Mitgliedschaften, Vergünstigungen sowie sonstige relevante Angaben die einen Interessenkonflikt darstellen könnten, offen zu legen.
§8 Haftung und Strafverfolgung
Die Mitglieder des Senats haften für von ihnen verursachte Schäden. Die Regelungen zur Managerhaftung bei Kapitalgesellschaften sind analog anzuwenden. Für Ermittlungen gegen Mitglieder des Senats ist die Bundesanwaltschaft zuständig.
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(Januar 2008) - Be Berlin ist auch Be Tempelhof.
Aktionsbündnis
„be-4-tempelhof.de“ gegründet.
Zu den Initiatoren gehören die Initiativen „Pro
Tempelhof“, „Tempelhof
soll Weltkulturerbe werden“ und die Initiative „SPD-Wähler
für den Flughafen Tempelhof!“
Parteiübergreifende Aktion
zur Rettung
des Flughafens Tempelhof – dem Symbol der Freiheit
Die Debatte um den Flughafen Tempelhof hat uns - Berliner und Berlinerinnen
unterschiedlicher gesellschaftlicher und politischer Herkunft – veranlasst, die
Gründe für die Offenhaltung Tempelhofs auf sachlicher Ebene darzustellen. Dieses
Aktionsbündnis unterstützte damit die Initiatorin des Volksentscheids, die
Interessengemeinschaft City Airport e.V. – ICAT.
1. Das Argument -
Sicherheitsrisiko
Nach dem Ende der Luftbrücke gab es einen einzigen
Flugzeugunfall mit einem Privatflugzeug. Die beiden Flugzeuginsassen haben den
Unfall nicht überlebt. In den ersten acht Wochen dieses Jahres gab es in Berlin
bereits elf Verkehrstote...
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2. Das Argument - Umweltbelastung
Die
Behauptung, der Flughafen sei für die Anwohner eine „riesige Lärmschleuder“ ist
falsch. Messungen haben ergeben, dass beim Start eines Linienflugzeugs eine
kurzfristige Lärmbelastung von 80 dB erreicht wird. Dieser Wert wird auch durch
den Straßenverkehr am Tempelhofer Damm erreicht, aber hier ist er eine
Dauerbelastung...
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Die behauptete Schadstoffbelastung durch Flugzeuge kann nicht
mit Zahlen belegt werden. Der Digitale Umweltatlas der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung zeigt nur die Schadstoffbelastungen durch den Straßenverkehr,
Hausbrand und Industrie auf. Diese Belastungen dürften um ein Vielfaches höher
liegen als die des Betriebes des Flughafens Tempelhof.
Das
Flughafengelände ist die größte zusammenhängende innerstädtische Fläche. Die
Freifläche Flughafen stellt erwiesenermaßen eine Frischluftschneise für Berlin
da. Seine klimatische Wirkung ist von größter Bedeutung für die Innenstadt.
Bedingt durch Temperaturunterschiede und der darum resultierenden Flurwinden
erfolgt ein erheblicher Luftaustausch. Durch die vorgesehen Bebauung geht auch
noch dieser ökologische Vorteil verloren...
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3. Das Argument Millionengrab für Steuerzahler
Der
sogenannte Konsensbeschluss aus dem Jahre 1996 sah den Bau und die private
Finanzierung eines neuen Single-Airports BBI vor. Er stand darüber hinaus unter
der Prämisse der damals geplanten Länderfusion Berlin/Brandenburg.Die Einnahmen
aus dem Flugbetrieb der Berliner Flughäfen Tempelhof und Tegel werden von der
Berliner Flughafengesellschaft (BFG) in voller Höhe an die Flughafengesellschaft
Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) für den Bau von BBI Schönefeld geleitet. Dass die
Einnahmen von Tempelhof immer geringer geworden sind, liegt an der gewollten
Politik des Berliner Senates und der Berliner Flughafengesellschaft....
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4. Das Argument Tempelhof gefährdet BBI Schönefeld
Dieses Argument stützt sich auf den „Konsensbeschluss vom 28.Mai 1996“. Hierin
heißt es: „Gemeinsame Empfehlung des Bundsministers für Verkehr, Matthias
Wissmann, des Regierenden Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen und des
Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Manfred Stolpe zum Flughafen Konzept
Berlin/Brandenburg....“
Diese drei Beteiligten waren die Gesellschafter der
Berlin Brandenburg Flughafenholding GmbH (BBF). Und unter Punkt 2.) heißt es u.a.:
„Von den Gesellschaftern der BBF wird die Privatisierung der BBF vorbereitet.
Hierzu ist das Konzept der Privatisierung zu entwickeln.“
Und unter Punkt 3.)
: „Qualifizierte Ertüchtigung von Schönefeld als Single-Standort unter
Beteiligung privater Investoren...“
Die gesamte Planung war also auf die
Beteiligung von Investoren abgestellt. Daher sollen – um die Attraktivität des
„Single-Standorts“ nicht zu gefährden, die Berliner Flughäfen Tempelhof und
Tegel geschlossen werden. Diese Planungsgrundlage gibt es nicht mehr, weil es
keine privaten Investoren gibt! Damit ist die Notwendigkeit für die Schließung
der Berliner Flughäfen entfallen....
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5. Das Argument - Tempelhof ist überflüssig
Schon
heute ist klar, dass BBI bei seiner Inbetriebnahme im Jahr 2012 zu klein sein
wird. Auch mittelfristig ist von Kapazitätsengpässen auszugehen. Tempelhof
entlastet die großen Flughäfen genau bei den Verkehrsarten, die dort zu
Engpässen führen: kleine und mittlere Flugzeuge. Brandenburg baut derzeit sechs
kleine Flughäfen massiv aus.Keiner dieser Flugplätze aber hat die Kapazität
sowie die einmalige Infrastruktur von Tempelhof.
Warum soll ein
Berlin-Tourist nach Schönhagen oder Strausberg fahren, um dort den Großen
Berlin-Rundflug zu buchen?...
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6. Das Argument - Die Wirtschaft fordert BBI und Tempelhof
Die Berliner Wirtschaft, vertreten durch die Handwerkskammer (HK) und der
Industrie- und Handelskammer (IHK), wollen den Großflughafen BBI und Tempelhof!
Beide Wirtschaftsverbände fordern die Offenhaltung Tempelhofs als wichtigen
Faktor für Wachstum und Beschäftigung in Berlin. Beide Verbände weisen auf das
Kapazitätsproblem von BBI hin. Tempelhof könnte durchaus wirtschaftlich
erfolgreich betrieben werden. Wenn der Senat Investoren abweist und
Geschäftsreisende als „Bonzen“ und „Steuerflüchtlinge“ bezeichnet, verprellt er
nicht nur Interessenten - auch der Steuerzahler kann diese Haltung nicht
verstehen...
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7. Das Argument - „Ewiggestrige/ Rosinenbombergeneration“
Tempelhof ist der älteste Verkehrsflughafen der Welt mit großer geschichtlicher
Vergangenheit u. a. die Berliner Luftbrücke. Das Gebäude steht unter
Denkmalschutz. Mit der Schließung des Flughafens droht der Anlage Verwahrlosung
und Verfall. Dafür gibt es in Berlin ausreichend Beispiele. Deshalb ist der
ideale und wirkungsvollste Denkmalschutz die Beibehaltung der ursprünglichen
Nutzung. Der Flughafen Tempelhof gehört zu dieser Stadt wie das Brandenburger
Tor, die Glienicker Brücke oder das Reichstagsgebäude!...
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Tempelhof bietet Berlin...
- Erhalt und Schaffung neuer Berliner Arbeitsplätze
- durch seine Infrastruktur (U- und S-Bahn, Stadtautobahn, ICE-Anschluss am Südkreuz) und seine zentrale Lage einen Standortvorteil von einmaliger Bedeutung
- Ansiedlung neuer Unternehmen und damit ein höheres Steueraufkommen (z. B. Lauder und Langhammer Konzept / A&O HOTELS & HOSTELS Holding AG)
- Erhalt der klimatechnisch bedeutsamen grünen Freifläche von 360 Hektar
- Erhalt des ältesten Flughafens der Welt, der für die Auszeichnung als Historisches Wahrzeichen der Ingenieurkunst in Deutschland vorgeschlagen wurde. Dem UNESCO-Welterbe-Komitee liegt ein Antrag auf Ernennung zum Weltkulturerbe vor.
- Erhalt eines Flughafens, der Grundlage zur Rettung einer abgeschlossenen bedrohten Stadt war und durch die Luftbrücke der Westalliierten zum Symbol der Freiheit wurde.
Beim kommenden Bürgerentscheid können die Berlinerinnen und Berliner über die Zukunft ihres Zentralflughafens entscheiden. Es ist eine parteiübergreifende Angelegenheit aller Berliner. Die Berliner sollten sich dabei nicht von dem Getöse der Parteien instrumentalisieren lassen. Stimmen Sie deshalb für Tempelhof, stimmen Sie für Berlin!
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